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Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung für vitale Dörfer durch das Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken

Dorfläden, Bäcker, Metzger, Wirtshäuser, Friseure, Pflegedienstleister, Physiotherapeuten, Floristen, Buchhandlungen, Fachgeschäfte und Handwerksbetriebe aufgepasst!

Sie leisten mit Ihrem Unternehmen einen sehr wichtigen Beitrag für eine gute Nahversorgung und damit für mehr Lebensqualität für die Menschen in Dörfern. Deshalb können Sie jetzt vom Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Mittelfranken Unterstützung bei Investitionen bekommen.

 

 

Wer und was kann gefördert werden?
Förderfähig sind Kleinstunternehmen, also Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter 2 Mio. €, die Investitionen in die Zukunftsfähigkeit ihres Betriebes tätigen. Dabei wird unterschieden zwischen Unternehmen, die den regelmäßigen Bedarf decken (z.B. Bäckerei, Dorfladen, Gastwirtschaft, Pflegedienstleister) und denjenigen für den unregelmäßigen Bedarf (z.B. Autowerkstatt, Buchhandlung, Zimmerei, Friseur).

 

Erstere können für Investitionen zur Sicherung, Schaffung, Verbesserung und Ausdehnung der Grundversorgung eine Förderung von bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Wenn dabei zudem der Innenort gestärkt wird, sind sogar bis zu 35 % möglich. Beispielsweise heißt das,  dass ein Dorfladen für die Erweiterung der Fläche oder eine Bäckerei für die Anschaffung moderner  Technik zur Produktionserweiterung Zuschüsse bekommt.

 

Bei Unternehmen des unregelmäßigen Bedarfs werden bauliche Investitionen ebenfalls mit bis zu 30 % gefördert. Hier ist aber Voraussetzung, dass die jeweilige Maßnahme der Innenentwicklung dient. Ein Beispiel: Eine bestehende Schreinerei investiert in eine Werkstatterweiterung im rückwertigen Bereich und stärkt damit den Innenort.

 

Insgesamt müssen die Investitionen (bzw. die zuwendungsfähigen Kosten) mindestens 10.000 € betragen, die Förderung kann max. 200.000 € betragen.

 

Eine Förderung von Unternehmen in Ortsteilen, in denen die Städtebauförderung läuft, ist allerdings nicht möglich.

 

 

Und so geht’s:
Interessierte wenden sich bitte vor Beginn der Maßnahme beim ALE, um das Vorhaben und die Förderfähigkeit vorzubesprechen. Ansprechpartnerin ist Eva-Maria Fell (0981 591-221, Eva-Maria.Fell@ale-mfr.bayern.de).

 

Ausführliche Informationen finden Sie im Förderwegweiser unter www.stmelf.bayern.de/Dorferneuerung.