· 

Förderung von Biodiversitäts-Maßnahmen

Kulturlandschaften mit vielen Struktur und Landschaftselementen stärken die biologische Vielfalt (Foto: StMELF)

 

Hecken, Feldgehölze oder Wasserstellen bieten Insekten und kleinen Tieren Unterschlupf und Lebensraum. Sie fördern die Biodiversität. Wer solche Struktur- und Landschaftselemente anlegt kann - auch außerhalb von Flurneuordnungen - gefördert werden. In der Märzsitzung der ILE A7 Franken West stellte Johannes Haßler vom Amt für Ländliche Entwicklung Mittelfranken das Förderprogramm „FlurNatur“ vor. „Ziel ist, für mehr Ressourcenschutz und biologische Vielfalt im ländlichen Raum zu sorgen“, erläuterte er.

Wo keine Bodenordnung erforderlich ist, können engagierte Privatpersonen, Vereine als auch weitere juristische Personen des Privatrechts, Kommunen und Personengesellschaften mit den Fördermöglichkeiten unterstützt werden.

 

 

Zur Stärkung der biologischen Vielfalt können unter anderem gefördert werden:

 

  • die Anlage von Hecken, Feldgehölzen und Streuobstwiesen
  • die Wiederherstellung von Feuchtlebensräumen
  • die Renaturierung von Gewässern
  • die Schaffung von Trockenlebensräumen
  • der Aufbau von Waldrändern.

 

Zur Verbesserung des Wasser- und Bodenrückhalts können beispielsweise gefördert werden:

  • die Schaffung von begrünten Abflussmulden
  • die Schaffung von Geländestufen und Ranken

 

Die Förderhöhe beträgt bis zu 85 %. Verpflichtende Ausgleichsmaßnahmen (Eingriffsregelung nach BNatSchG) sind nicht förderfähig.

 

Bei Interesse oder Rückfragen können Sie sich an ILE-Managerin Nadine Höhne (Telefon: 09842 207 25, E-Mail info@franken-west.de) oder Programmbetreuer am ALE Johannes Haßler (Telefon: 0981 591 425, E-Mail johannes.hassler@ale-mfr.bayern.de) wenden. Weitere Informationen finden hier.

 

 

Bildnachweis: Kulturlandschaften mit vielen Struktur und Landschaftselementen stärken die biologische Vielfalt (Quelle: StMELF)