Regionalbudget

Kommunale Allianz A7 Franken West fördert Kleinprojekte auch im Jahr 2025

Was ist das Regionalbudget?

Mit dem Regionalbudget können Integrierte Ländliche Entwicklungen die Förderung von Kleinprojekten und damit die Entwicklung ihrer Region selbst steuern. Die Projekte können beispielsweise der Sicherung der Grundversorgung, dem Natur-, Umwelt- und Klimaschutz, dem Flächensparen oder der Digitalisierung dienen.

 

Pro ILE steht ein jährliches Regionalbudget von maximal 100.000 € zur Verfügung. 90 % davon stammen aus Mitteln der Bund-Länder Aufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)“ und werden über das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) Mittelfranken zur Verfügung gestellt. Der Rest wird aus Eigenmitteln des ILE-Zusammenschlusses aufgebracht.

Regionalbudget der Kommunalen Allianz A7 Franken West

Wie wird gefördert?

Gefördert werden können ausschließlich Kleinprojekte. Kleinprojekte sind Projekte, deren förderfähige Gesamtkosten 20.000 € nicht übersteigen. Zu beachten ist, dass alle den Zweck der Förderung erfüllenden förderfähigen Ausgaben eines Projekts diese Höchstgrenze nicht überschreiten dürfen. Andernfalls kann ein Vorhaben nicht mehr als Kleinprojekt gewertet werden. Das Projekt muss im Normalfall eine Investition, d.h. eine Anschaffung oder ein Bauvorhaben, sein. Es können jedoch auch nicht-investive Vorhaben bei bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Der Fördersatz beträgt bis zu 80 % der förderfähigen Kosten. Die Höchstfördersumme beträgt 10.000 €.

 

Welche Projekte können gefördert werden?

Förderfähig sind beispielsweise Kleinprojekte zur

  • Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements,
  • Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,
  • Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit,
  • Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung,
  • Umsetzung von dem ländlichen Charakter angepassten Infrastrukturmaßnahmen,
  • Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung.

 

Was ist von einer Förderung ausgeschlossen?

  • Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industrieanlagen
  • der Landankauf
  • Kauf von Tieren
  • Planungsarbeiten, die gesetzlich vorgeschrieben sind
  • Leistungen der öffentlichen Verwaltung
  • Laufender Betrieb
  • Unterhaltung
  • Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB
  • Einzelbetriebliche Beratung
  • Entgelte für Eigenleistungen
  • Personal- und Sachleistungen für die Durchführung eines Regionalmanagements
  • Personalleistungen

Außerdem sind Projekte, welche ausschließlich privaten Interessen dienen oder parteipolitische Ziele verfolgen nicht förderfähig.

 

Wer kann Projektträger sein?

Die Anträge können von Kommunen, Vereinen, Kleinstunternehmen oder Privatpersonen eingereicht werden. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung ist ausgeschlossen. Kommunale Pflichtaufgaben sind nicht förderfähig. Ausgenommen von der Unterstützung sind Einzelpersonen sowie Vereine und Organisationen, die mit der Umsetzung des Projekts parteipolitische Ziele verfolgen.

Bei Förderanträgen von Unternehmen ist durch den Antragsteller eine De-minimis-Erklärung im Sinne der EU-Verordnung für De-minimis-Beihilfen abzugeben.

 

Termine

  • Einreichung der Förderanfrage ab 14. Oktober 2024 bis einschließlich 29. November 2024
  • Abschluss der Projekte im Regionalbudget 2025 und Einreichung des Durchführungsnachweises inkl. Rechnungen bis zum 20. September 2025

 

Antrags- und Auswahlverfahren

Mit dem Regionalbudget können Kleinprojekte durchgeführt werden, die der Umsetzung des Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzepts dienen und im Gebiet des ILE-Zusammenschlusses liegen. Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt durch ein Entscheidungsgremium, das sich aus Vertretern regionaler Akteure zusammensetzt.

 

 

Kriterien zur Projektauswahl

Kriterium Bewertungsinhalt Punkte
1 Beitrag zur regionalen Identität, Kultur, Brauchtum 3
2 Beitrag zum Schutz von Natur, Umwelt, Klima 3
3 Initiierung, Umsetzung und Fortführung durch Bürgerschaftliches Engagement 3
4 Reichweite von Wirkung und Nutzen 3
5 Beitrag zur Orts- und Innenentwicklung 3
6 Beitrag zur regionalen Wertschöpfung 3
7 Beitrag zur Stärkung von Familienfreundlichkeit und Generationengerechtigkeit 3

Es sind maximal 21 Punkte zu erreichen. Zur Förderung zugelassen werden Projekte, die mindestens 5 von 21 Punkten erreichen.

 

Alle eingereichten Projektanträge werden auf Einhaltung der Fördervoraussetzungen geprüft und anhand der genannten Auswahlkriterien bewertet. Aus der Bewertung aller Projekte entsteht die Reihenfolge der zu unterstützenden Projekte im Rahmen des zur Verfügung stehenden Regionalbudgets.

Bei Punktegleichstand werden u.a. folgende Punkte beachtet:

Es wird zunächst das Projekt bevorzugt, welches innovativer ist, d.h. welches eher eine lokal noch nicht vorhandene Angebotslösung darstellt oder es ist demjenigen Projekt der Vorrang zu gewähren, welches derjenigen Gebietskulisse zuzurechnen ist, aus der weniger Projekte bewilligt wurden.

Weitere Kriterien sind:

 

Die Förderhäufigkeit des Antragstellers fließt in die Bewertung mit ein.

 

Nach einer positiven Auswahlentscheidung wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen dem ILE-Zusammenschluss A7 Franken West und dem Träger des ausgewählten Kleinprojekts geschlossen, in dem die Umsetzungsmodalitäten geregelt werden.

 

Anfragen auf Förderung (Antragsunterlagen) sind bei der verantwortlichen Stelle des ILE-Zusammenschlusses bis spätestens 29. November 2024 einzureichen:

Kommunale Allianz A7 Franken West

Linda Olzog

c/o Verwaltungsgemeinschaft Uffenheim

Marktplatz 16

97215 Uffenheim

 

Als Ansprechpartnerin steht Ihnen zur Verfügung

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Allianz- und Regionalmanagerin Linda Olzog unter 09842 – 20725 oder linda.olzog@uffenheim.de.

 

 

Unterlagen für Antragsteller bzw. Projektträger

Dokumente und Informationen für Antragsteller

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Förderanfrage für ein Kleinprojekt
reg_budget_foerderanfrage (1).pdf
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Merkblatt zur Durchführung von Kleinprojekten
reg_budget_merkblatt_kleinprojekte.pdf
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dokumente nur für Kleinstunternehmen

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De-minimis Erklärung Gewerbe
de_minimis_erkl_antrag_gewerbe.pdf
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Download
De-Minimis Merkblatt Gewerbe
m_de_minimis_beihilfen_gewerbe.pdf
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Wo finde ich weitere Informationen?

Hintergrundinformationen und aktuelle Meldungen zum Regionalbudget finden Sie auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) unter diesem Link.

Geförderte Projekte ab 2020

Hier geht es zu den Projekten im Regionalbudget 2023.

 

Hier geht es zu den Projekten im Regionalbudget 2022.

 

Hier geht es zu den Projekten im Regionalbudget 2021.

 

Hier geht es zu den Projekten im Regionalbudget 2020.